Familiengerichtsgutachten

Die Erstellung von familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten erfolgt zu folgenden Fragestellungen
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern oder eines Elternteils (nach § 1666)
  • Regelung des Umgangs zwischen Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil
  • Regelung des Sorgerechtes für ein Kind
  • Rückführung eines Kindes aus einer Pflegestelle in die Familie oder zu einem Elternteil
Mit Fachkompetenz und neutraler Haltung werden unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit Gespräche mit allen Verfahrensbeteiligten geführt. Das diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung und dem Kindeswohl. Grundsätzlich wird bei der Begutachtung darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen und die Belastung so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen des diagnostischen Prozesses werden Konfliktlösungsmöglichkeiten in der Familie berücksichtigt und angestebt.
In meiner Rolle als Sachverständige ist es dabei gemäß KJHG und dem Kindschaftsrechtsreformgesetz das Ziel, die Eltern soweit als möglich in der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung im Sinne des Kindeswohls zu stärken und entsprechende Hilfestellung dafür zu geben.

Das sachverständige Vorgehen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Das schriftliche Gutachten wird nach dem aktuellen wissenschaftlichen und forensischen Stand verfasst.

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